Wichtige Informationen

Führerscheinpflicht
Bei Booten über 40PS besteht in Italien Führerscheinpflicht. Das Boot   Rancraft R S ( 40 PS)  kann also auch ohne Besitz eines Führerscheins gemietet und gefahren werden.

Beginn und Ende
Der Charterbeginn kann nach Vereinbarung an jedem beliebigen Wochentag festgesetzt werden. Ebenso ist die Dauer frei wählbar.

Übergabe
Die Uhrzeit für die Übergabe des Bootes soll möglichst vorher vereinbart werden. Die Uhrzeit für die Rücknahme wird bei Übergabe festgelegt. Die Betreuung vor Ort wird in deutscher und italienischer Sprache garantiert.

Ist das Chartern auch in den Wintermonaten möglich?
Nein, die Boote können nur in der Zeit von April bis Ende September (auf Anfrage auch im Oktober) gechartert werden.

Was ist, wenn der Kunde den vereinbarten Termin nicht einhalten kann?
Wenn der Kunde oder wir in der Lage sind, einen Ersatzmieter zu finden, dann werden 15% des Charter-Preises berechnet. Wird hingegen kein Ersatzmieter gefunden, dann werden 80% des Charter-Preises berechnet

Ist die Versicherung inbegriffen?
Ja, inbegriffen sind eine Charterpflicht- und eine Chartervollkasko-Versicherung. Die Selbstbeteiligung zu Lasten des Kunden beträgt € 1.200,00 bei den Booten mit Führerschein und € 750,00 beim Boot ohne Führerschein. Diese Beträge werden vor Charterbeginn als Kaution fällig.

Was ist im Falle eines Unfalles mit der Kaution?
Wenn eindeutig fest steht, dass der Kunde am Unfall keine Schuld trägt, dann wird die Kaution bereits bei Rückgabe des Bootes ausgehändigt, ansonsten nach Feststellung der Nichtschuld. Den Schaden deckt dann die gegnerische Haftpflicht-Versicherung. Bei Schuld oder Teilschuld des Kunden wird die Kaution hingegen (bis zur Deckung der Schuld) einbehalten.
Die Kaution muss vor Charterbeginn hinterlegt werden. Dies kann entweder
> durch vorherige Banküberweisung oder
> vor Ort mittels Barzahlung oder Kreditkarte
erfolgen.

Beim Anlegen habe ich ein anderes Boot geschrammt. Was muss ich tun?
Versuchen Sie Zeugen zu finden, die gegebenenfalls einen Unfallbericht gegenzeichnen können. Den Unfallbericht müssen Sie in jedem Fall für die Versicherung erstellen. Außerdem müssen Sie uns umgehend telefonisch vom Schadensfall benachrichtigen.

Beim Anlegen hat mich ein anderes Boot geschrammt. Was muss ich tun?
Setzen Sie sich sofort mit dem Bootsführer des anderen Bootes in Verbindung und erstellen Sie mit ihm zusammen einen Unfallbericht. Diese müssen Sie beide unterschreiben. Wenn es irgendwie möglich ist, holen Sie Zeugen dazu, die ebenfalls den Bericht gegenzeichnen.

Werden die Boote regelmässig gewartet?
Selbstverständlich! Alle Boote werden immer vor Charterbeginn rundum durchgecheckt. Der Kunde sollte sich ebenfalls vor Charterbeginn vom einwandfreien Zustand des Bootes vergewissern und eventuelle Mängel sofort melden, damit diese schriftlich festgehalten werden können.

Was ist wenn ich in Seenot gerate?
Alle Boote sind mit einem GPS-Empfänger und einem Sendegerät ausgestattet und können somit jederzeit geortet werden. Mit dem auf jedem Boot integrierten Alarmsystem kann der Kunde ein Hilfesignal auslösen.

Unterkunft
Gerne organisieren wir für Sie eine Unterkunft in nächster Nähe.